AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angaben und Weitergabe

Unsere Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Die Angaben erfolgten durch die Auskünfte des Auftraggebers und den Unterlagen, die uns zur Verfügung gestellt wurden.. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Empfänger in Höhe des maßgeblichen Provisionssatzes schadenersatzpflichtig.

2. Benachrichtigung

Sollte dem Interessenten das von uns angebotene Objekt bereits bekannt sein, ist dieser verpflichtet, die Firma Romotzki Immobilien umgehend darüber zu informieren, wie und zu welchem Zeitpunkt er anderweitig Kenntnis genommen hat. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch.

3. Provisionshöhe

Der Käufer zahlt bei Vertragsabschluss die im Kaufvertrag vereinbarte Provision nach Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages. Bei Vermietungen wird die mit dem Besteller vereinbarte Provision, nach Erstellung und Unterschrift eines Mietvertrages fällig. Zuzüglich wird auf jede Provision die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. In Zweifelsfällen der Provisionshöhe gilt der im Angebot angegebene Betrag als Rechnungsgrundlage oder, falls fehlend, die ortsübliche Maklerprovision.

4. Provisionsanspruch

Unsere Provision entsteht für die Vermittlung oder den Nachweis eines Objektes oder Interessenten und ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen.

5. Unterzeichnung des Auftrages

Mit Unterzeichnung des Auftrages bestätigt der Besteller die Anerkennung/Kenntnis des Nachweises und des vollen Provisionsanspruches. Die Anforderung von schriftlichen oder mündlichen Informationen verpflichtet zur Zahlung der vollen Provision bei Zustandekommen eines Vertrages.

6. Maklervertrag

Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, da von uns der Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet der Auftraggeber für die volle Provision. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das angebotene Objekt abschließt.

7. Nebenabreden

Nebenabreden zu einem schriftlichen Angebot bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

8. Verpflichtung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind, vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen.

9. Salvatorische Klausel

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls sich einzelne Vorschriften davon als unwirksam erweisen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, so dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

10. Schlussbestimmung

Der Interessent/Auftraggeber ist damit einverstanden, dass wir Daten, die wir aufgrund der Geschäftsbeziehungen zu ihm erhalten, im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes verarbeiten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuwied.